Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Zusätzliche Benutzungsgebühr für Samstagsbesuch i. H. v. 8,00 € je Besuch!
Das Anliegen "Fahrerkarte" können Sie auch im Online-Prozess (FAO) erledigen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Für die online Beantragung der Fahrerkarte klicken Sie bitte hier.
Für das Anliegen "Fahrerqualifizierungsnachweis" bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- ein biometrisches Lichtbild
- den gültigen Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vermerkt ist
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines vorhandenen Fahrerqualifizierungsnachweises benötigen Sie zusätzlich:
- bei Verlust: Eine schriftliche Erklärung über den Verlust
- bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Beschädigung: Ihren beschädigten Fahrerqualifizierungsnachweis